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   VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964   

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VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964 (https://dejure.org/2020,26769)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964 (https://dejure.org/2020,26769)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - Au 7 K 19.1964 (https://dejure.org/2020,26769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwKostG § 14 Abs. 2; FeV § ... 13 Nr. 2b, § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 59 Abs. 1 Nr. 7 b; GebOSt § 1, § 2; StVG § 3 Abs. 1 S. 1, § 6a Abs. 2, Abs. 3 S. 1, § 24a, § 29 Abs. 4 Nr. 3; ZPO § 129a, § 708 Nr. 11, § 711; StPO § 170 Abs. 2; VwGO § 67 Abs. 2 S. 1, § 113 Abs. 1 S. 1, § 154 Abs. 1, § 167 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; GKG § 52 Abs. 3 S. 1
    Kosten der Anordnung eines Fahreignungsgutachtens

  • rewis.io

    Beschwerde, Fahrerlaubnis, Gutachten, Staatsanwaltschaft, Zwangsgeld, Konsum, Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Nichts Anderes ergibt sich aus der vom Klägerbevollmächtigten zitierten und in der mündlichen Verhandlung erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris), wonach die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV i.V.m § 46 FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden ist.

    Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris).

    Denn durch eine solche "Doppelprüfung", in deren Rahmen im Anschluss an die Feststellung, dass der anlassgebende Sachverhalt nach § 29 StVG noch verwertbar ist, zusätzlich "eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände" im Sinne der letztgenannten Entscheidung durchgeführt würde, würde der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Grundsatz unterlaufen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen "nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseite geschoben oder relativiert werden" können (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Diese Fristen können daher nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseitegeschoben oder relativiert werden (vgl. zuletzt OVG NRW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 8 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 39).

    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich in den Fällen, in denen der zu Fahreignungszweifeln Anlass gebende Umstand weder in das Fahreignungs- noch in das Bundeszentralregister eingetragen wurde, bereits aus der Tatsache, dass es unter dieser Voraussetzung an einer normativen Aussage darüber fehlt, wie lange ein solcher Sachverhalt berücksichtigungsfähig ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 39 ff.).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Mit Bescheid vom 18. September 2019 nahm das Landratsamt den Bescheid vom 25. Januar 2017 nach Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 (Az. 3 C 13.17) zurück.

    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich der vom Klägerbevollmächtigten vorgetragene lange Zeitablauf nicht aus einem bloßen Zuwarten oder einer schlichten Untätigkeit der Fahrerlaubnisbehörde, sondern aus dem gesamten Verfahrensverlauf ergeben hat, insbesondere auch aus dem von den Beteiligten übereinstimmend beantragten Ruhen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht vor dem Hintergrund eines erwarteten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 13.17).

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    § 14 FeV betrifft damit zwar keine Sachverhalte, bei denen ohne weiteres von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen und die Fahrerlaubnis entzogen werden kann (BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Demjenigen, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führt und sich dadurch von vornherein den Pflichten und Kosten dieser Verkehrsart unterwirft, könnte allenfalls unter ganz besonderen Umständen zugebilligt werden, der Aufforderung entgegenzuhalten, ihm sei es unzumutbar, die von ihm zu tragenden Kosten der Untersuchung aus eigenen Mitteln oder mit fremder Hilfe aufzubringen (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2017 - 16 E 132/16

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung betreffend die Kraftfahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Diese Fristen können daher nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseitegeschoben oder relativiert werden (vgl. zuletzt OVG NRW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 8 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 39).
  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 7 S 18.936

    Anforderungen an eine rechtmäßige Gutachtensanordnung bei bekannten Tatsachen

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    In diesem Fall wären solche Tatsachen zum Zeitpunkt der erneuten Gutachtensanordnung gerade nicht bekannt geworden, sondern der Fahrerlaubnisbehörde bereits zuvor längst bekannt und die entsprechenden Maßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt ergriffen worden, als die Tatsachen erstmals bekannt wurden (VG Augsburg, B.v. 4.7.2018, Au 7 S 18.936).
  • VG München, 02.12.2009 - M 6a S 09.4811

    Mehrere Jahre zurück liegende Fahrten unter Drogeneinfluss (Cannabis und

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Zutreffend hat der Antragsgegner die beiden damaligen "Drogenfahrten" zueinander in Beziehung gesetzt und seine Gutachtensanforderung insoweit zutreffend auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV gestützt (vgl. VG München, B.v. 2.12.2009 - M 6a S 09.4811 - juris Rn. 59).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Die Rechtswidrigkeit der vom Kläger angegriffenen Auferlegung von Kosten ergibt sich nicht aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG a.F. Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - juris; BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, U.v. 9.1.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Auszug aus VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964
    Die Rechtswidrigkeit der vom Kläger angegriffenen Auferlegung von Kosten ergibt sich nicht aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG a.F. Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - juris; BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, U.v. 9.1.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

  • VG Augsburg, 18.08.2021 - Au 7 S 21.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums

    Die am 14. November 2019 gegen den Kostenbescheid vom 9. Oktober 2019 erhobene Klage (Au 7 K 19.1964) wurde dahingehend begründet, dass die der Kostenerhebung zu Grunde liegende Amtshandlung der Gutachtensanordnung rechtswidrig sei, da der Antragsgegner vom Antragsteller keine Vorlage eines Gutachtens verlangen dürfe.

    Im Übrigen bestehen gegen die maßgebliche (Änderungs-)Anordnung des medizinischpsychologischen Gutachtens vom 16. Oktober 2019 auch keinerlei rechtliche Bedenken, wie die Kammer bereits im Rahmen des früheren Rechtsstreits zwischen den Beteiligten um die Kostentragung für die Änderungsanordnung im Urteil vom 22. Juni 2020 (Au 7 K 19.1964) ausgeführt hat und mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Dezember 2020 (11 ZB 20.2025) bestätigt worden ist.

  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 11 CS 21.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - einstweiliger Rechtsschutz

    Der Antragsteller ließ gegen die mit der Beibringungsanordnung verbundene Kostenentscheidung Klage erheben, die das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 22. Juni 2020 (Az. Au 7 K 19.1964) abgewiesen hat.
  • VG Minden, 10.01.2022 - 3 L 867/21
    So auch VGH BW, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 S 2406/14 -, juris, Rn. 26 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 22. Juni 2020 - Au 7 K 19.1964 -, juris, Rn. 54; VG Kassel, Urteil vom 24. April 2019 - 7 K 6587/17.KS -, juris, Rn. 30 ff.; VG Weimar, Urteil vom 24. September 2015 - 1 K 37/15 We -, juris, Rn. 15.
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